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25.11.2025

Winterdienst: Vorkehrungen für sichere Straßen treffen

Räumen, Streuen und Sicherheitspflichten für Bürgerinnen und Bürger

Der Winter klopft bereits an die Tür. Damit es beim ersten starken Schneefall auf Lindaus Straßen keine Probleme gibt, müssen schon jetzt einige Vorkehrungen getroffen werden. Der Winterdienst ist dabei eine gemeinsame Aufgabe – sowohl die Stadt als auch die Bürgerinnen und Bürger tragen ihren Teil dazu bei.

Die Garten–und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) haben bereits wichtige Vorkehrungen getroffen:

  1. Neue Streckenpläne für Straßen, Radwege und Schulwege helfen dem Winterdienst dabei, die wichtigsten Bereiche gezielter und schneller zu räumen. Damit auch die Nebenstraßen weiterhin befahrbar bleiben, setzen die GTL bei Starkschneefall zusätzliche Dienstleister zur Räumung ein.
  2. Die GTL haben ihre Winterdienstfahrzeuge gut gewartet und passend ausgerüstet – so sind sie bereit für den Winter und können die wichtigen Verkehrsflächen zuverlässig von Schnee und Eis befreien.
  3. Mit zusätzlichen Lagerplätzen, verteilt im Stadtgebiet, sowie Schneefräsen werden gegebenenfalls anfallende Schneemassen von den Fahrbahnen und Wegen entfernt und in den Stadtteilen abgelagert. Hier kann der Schnee dann bis zum Frühjahr schmelzen.

„Der Winterdienst in Lindau ist aber auch eine Gemeinschaftsaufgabe von Stadt und Anliegern. Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger mithelfen, können wir gemeinsam für eine lückenlose Räumung wie zum Beispiel der Schulwege sorgen“, sagen die Verantwortlichen der GTL. „Wir bitten Sie daher, dass Sie Ihren Pflichten gemäß Winterdienstordnung nachkommen und wir gemeinsam für sichere Verkehrsverhältnisse auf den Wegen und Fahrbahnen der Stadt sorgen. Schließlich möchten wir alle unverletzt durch den Winter kommen.“

Bepflanzungen zurückschneiden

Die GTL weisen darauf hin, dass Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Bepflanzungen, die in den Straßenraum, in Geh- oder Radweg ragen, zurückzuschneiden. An öffentlichen Verkehrsflächen muss der Luftraum über der Fahrbahn 4,50 Meter, an Gehwegen 2,50 Meter hoch von überhängenden Ästen freigehalten werden. Um Sichtbehinderungen ausschließen zu können, sind zudem an Straßeneinmündungen und Straßenkreuzungen alle sichtbehindernden Grünpflanzungen auf ca. 70 Zentimeter ab Fahrbahnoberkante zurückzuschneiden. Dies ist gerade vor dem Wintereinbruch sehr wichtig, um bei Schneefall Astbruch oder gefährliches Einknicken von Hecken in den Straßenraum vorzubeugen. Deshalb die Bitte an alle Grundstückseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter, die Bepflanzung auf ihrem Grundstück zu kontrollieren und eventuell zurückzuschneiden.

Verpflichtungen gemäß der Winterdienstordnung der Stadt Lindau

Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks sind durch die Winterdienstordnung der Stadt Lindau zum Räumen und Streuen der an ihr Grundstück angrenzenden Gehbahnen verpflichtet. Dabei umfasst die Räum- und Streupflicht alle öffentlichen Gehwege und Straßen, sofern diese nicht ausdrücklich von der Satzung ausgenommen wurden. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit dieser Verpflichtung ist erforderlich, um sich und andere auf glatten Flächen nicht zu gefährden und bei einem Schadensfall nicht zu haften.  

Räumungspflicht vor der eigenen Haustür

Die Räumpflicht umfasst die an das jeweilige Grundstück angrenzende „Sicherungsfläche“. Die Sicherungsfläche ist eine Gehbahn von einem Meter Breite, welche von Schnee zu befreien und bei Bedarf mit nicht ätzenden Stoffen zu bestreuen ist. Es ist notwendig, dass dies zuverlässig passiert, damit insbesondere Fußgänger und Schulkinder gefahrenlos passieren können.

Räumpflicht tagsüber und an Sonn- und Feiertagen

Die Sicherungsflächen sind Werktags ab morgens, 7 Uhr, sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen, bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte zu bestreuen und gegeben falls vom Eis zu befreien.

Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist (lt. § 12 „Umfang der Sicherungspflicht“ der Winterdienstordnung).

Schnee richtig lagern

Der Schnee ist so zu räumen, dass er am Gehwegrand zwischen Sicherungsfläche und Fahrbahn gelagert wird, damit Tauwasser ungehindert abfließen kann. Eine ordnungsgemäße Lagerung des Schnees trägt dazu bei, Überschwemmungen und Glättebildung auf den Gehwegen zu verhindern.

Appell an Bürgerinnen und Bürger: GTL brauchen Platz für ihre Räumfahrzeuge

Deshalb gibt es in einigen Straßen und Zufahrten saisonale Halteverbote oder Klappbeschilderung mit Halteverboten, die bei Bedarf geöffnet und geschlossen werden.

Diese Halteverbote werden zukünftig regelmäßig kontrolliert und bei Zuwiderhandlung mit Bußgeld geahndet – auch ein Abschleppen des Fahrzeugs zu Lasten des Eigentümers ist möglich.

Warum das Ganze?

Parkende Autos in schmalen Straßen, an Steigungen/Gefällen oder in Kreuzungsbereichen behindern die Räumfahrzeuge. Kommt noch Schnee dazu, kann es im schlimmsten Fall vorkommen, dass das Fahrzeug nicht mehr durchkommt. Das hätte enorme Auswirkungen auf die komplette Route des Fahrzeugs und schließlich auf die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Deshalb ist es umso wichtiger, die Halteverbote einzuhalten.

Zusätzliche Informationen und die Winterdienstordnung in ihrer gültigen Fassung ist auf der Webseite der GTL zu finden unter: www.gtl-lindau.de. Bei weiteren Fragen zur eigenen Räumpflicht oder bezüglich der Durchführung des städtischen Räumdienstes steht das Team der GTL zur Verfügung.

Kontakt

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Bettina Wind
Bregenzer Straße 6
88131 Lindau (B)

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