Stadt Lindau startet Befragung zur Miethöhe
Gutachten dient als Grundlage für die Zweitwohnungssteuer – Beteiligung ausgewählter Haushalte erforderlich
Die Stadt Lindau bittet ihre Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung bei der Erstellung eines Gutachtens zur ortsüblichen Nettokaltmiete. Diese repräsentative Erhebung ist notwendig, um fundierte und aktuelle Daten über die Mietpreissituation in Lindau zu gewinnen. Das Gutachten dient als Grundlage für die Anpassung der Zweitwohnungssteuer – das letzte entsprechende Gutachten liegt sechs Jahre zurück.
Seit 1. Januar 2006 erhebt die Stadt eine Zweitwohnungssteuer. Bis 2019 erfolgte die Berechnung auf einer Bemessungsgrundlage des Finanzamts, die sich auf eine fiktive Jahresrohmiete auf Basis der Einheitsbewertung von 1964 bezog. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts musste die Zweitwohnungssteuer auf Basis der tatsächlichen Nettokaltmiete berechnet werden. Dafür wurden im Frühjahr 2020 etwa 7000 Lindauer Haushalte befragt. Nun lässt die Stadt das Gutachten aktualisieren.
Die Nettokaltmiete wird im Gutachten in Abhängigkeit von Baualter, Wohnungsgröße und dem Wohnumfeld erfasst, das durch den Vermieter bereitgestellt wird. Ziel ist es, ein realistisches und aussagekräftiges Bild der Wohnkosten in Lindau zu erstellen.
Haushalte werden zufällig ausgewählt
Zwischen Montag, 23. Juni, und Ende Juli 2025 werden rund 5000 Lindauer Haushalte angeschrieben und gebeten, an der Befragung teilzunehmen. Die Haushalte werden per Zufallsverfahren ausgewählt. Ein speziell entwickelter Fragebogen wird den betroffenen Haushalten per Post zugestellt. Die ausgefüllten Fragebögen sollen anschließend mit dem beigelegten Rückumschlag an das EMA-Institut für empirische Marktanalysen zurückgesendet werden, das mit der Auswertung und Gutachtenerstellung beauftragt wurde. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Fragebogen online über einen verschlüsselten Link auszufüllen.
Für ausgewählte Haushalte besteht eine Auskunftspflicht
Die Teilnahme an der Befragung ist verpflichtend. Eine Auskunftspflicht hat der Stadtrat mit der Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines Gutachtens über die Nettokaltmiete für die Stadt Lindau am 17. März beschlossen. Der Schutz persönlicher Daten ist dabei jederzeit gewährleistet: Die erhobenen Informationen werden nach Abschluss der Auswertung zunächst pseudonymisiert. Dabei werden der Name oder andere Merkmale, mit denen eine Person identifiziert werden könnte, durch ein Pseudonym ersetzt. Danach werden die Daten vollständig anonymisiert. Ein Rückschluss auf Einzelpersonen ist dann nicht mehr möglich.
Die Stadt Lindau dankt allen teilnehmenden Haushalten schon jetzt für ihre Mithilfe und Unterstützung bei dieser wichtigen Befragung zur transparenten und gerechten Festsetzung der Zweitwohnungssteuer.