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24.01.2025

Bundestagswahl: Fristen und Hinweise für Wähler in Lindau - Das Wahlamt beantwortet häufige Fragen zur Wahl

Update 6.2.: Das Wahlamt der Stadt Lindau hat die Stimmzettel nun früher als erwartet erhalten. Deshalb können Wahlberechtigte Ihre Briefwahl-Unterlagen ab sofort persönlich vor Ort abholen.

Am 23. Februar findet die Bundestagswahl statt. Besonders ist dabei, dass es einen verkürzten Briefwahlzeitraum gibt. Das Wahlamt der Stadt Lindau rät daher, besonders auf die Fristen zu achten. Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen ab Montag, 10. Februar auch im Wahlamt abholen. Ab dann kann auch persönlich im Wahlamt vor Ort die Stimme abgegeben werden. Die Hinweise des Wahlamts zusammengefasst.

In Lindau sind für die Bundestagswahl rund 18.000 Personen wahlberechtigt, davon wählen 685 zum ersten Mal. Insgesamt gibt es 13 allgemeine Wahlbezirke und 8 Briefwahlbezirke für die Bundestagswahl. Dabei gehört Lindau zum Wahlkreis 256 – Oberallgäu. Weil die Bundestagswahl vorgezogen wurde, gelten verkürzte Fristen für die Briefwahl. Außerdem muss das Wahllokal in Oberreitnau verlegt werden, weil das Freizeitzentrum aufgrund des Dämmersprungs am Wahlwochenende belegt ist. Das Wahllokal ist daher in der Grundschule, Hepachstraße 9. Der Wahlraum ist barrierefrei. 

Das Wahlamt der Stadt Lindau beantwortet die wichtigsten Fragen zur Wahl im Überblick.

Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?

 

Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, erhalten bis spätestens 2. Februar automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes.

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

 

Wer wahlberechtigt ist, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch kein Schreiben erhalten hat, kontaktiert bitte das Wahlamt per E-Mail wahlamt@lindau.de oder telefonisch unter 08382/918-381.

Wie läuft die Briefwahl ab?

 

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen zu beantragen: online, per Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung, per Brief oder E-Mail sowie persönlich im Wahlamt. Ein Überblick über die Möglichkeiten:

1. Online-Antrag

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können direkt über den QR-Code auf dem Benachrichtigungsbrief oder über folgenden Link beantragt werden:

https://serviceportal.komuna.net/9776116/wahlschein/start

Der Online-Antrag steht Ihnen voraussichtlich ab dem 27. Januar, 7 Uhr zur Verfügung. Ein Online-Antrag mit Briefzustellung ist voraussichtlich bis Sonntag, 16. Februar, 23 Uhr möglich.

Um die Person identifizieren zu können, werden für den Online-Antrag der Wahlbezirk sowie die Nummer im Wählerverzeichnis benötigt. Diese Daten stehen auf der jeweiligen Wahlbenachrichtigung.

2. Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung

Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet sich ein Vordruck für die Briefwahl. Diesen können Sie ausfüllen, unterschreiben und an das Wahlamt zurücksenden.

3. Brief oder E-Mail

Briefwahlunterlagen können auch schriftlich per Brief oder E-Mail an wahlamt@lindau.de mit Angabe der persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse) beantragt werden.

4. Persönlich im Wahlamt

Die Briefwahl kann zudem persönlich zu den Öffnungszeiten im Wahlamt beantragt werden. Zu beachten gilt, dass in diesem Fall die Wahlunterlagen nicht vorab schriftlich beantragt werden, damit die Unterlagen nicht automatisch per Post versendet werden. Sonst könnten sich die Wahlunterlagen bei der persönlichen Vorsprache im Wahlamt schon auf dem Postweg befinden.

Was gilt es bei einer Vollmacht zu beachten?

 

Wenn eine andere Person stellvertretend die Briefwahlunterlagen für jemanden beantragt oder abholt, muss sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich, aber nicht elektronisch, möglich. Die bevollmächtigte Person darf insgesamt nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertreten.

Was passiert nach der Beantragung der Briefwahl?

 

Nach der Beantragung der Briefwahl erhalten die Wahlberechtigten folgende Unterlagen:

  • den Wahlschein,
  • den Stimmzettel,
  • einen Stimmzettelumschlag,
  • einen roten Wahlbriefumschlag (mit Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag),
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Unbedingt zu beachten ist, dass der Wahlbrief am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Wahlamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 12, 88131 Lindau eingegangen sein muss.

Was ist dieses Mal bei der Briefwahl zu beachten?

 

Aufgrund der vorgezogenen Wahl und den damit verbundenen verkürzten Fristen werden die Stimmzettel den Städten und Gemeinden voraussichtlich erst in KW 6, 3. bis 9. Februar, ausgeliefert. Der Versand der Unterlagen erfolgt im Anschluss. Das bedeutet für die Wählerinnen und Wähler, dass für das Ausfüllen und die Rücksendung des Wahlbriefs nur etwa zwei bis drei Wochen zur Verfügung stehen.

Dazu kommt, dass die Post nach dem neuen Postgesetz Sendungen nicht mehr innerhalb von zwei Tagen, sondern von drei Tagen ausliefern muss. Sendungen aus dem Ausland dürfen sogar zehn Tage dauern.

Was rät das Wahlamt zur Briefwahl?

 

Aus Sicht des Wahlamts der Stadt Lindau sind die verkürzten Briefwahlfristen kein Grund, von der Briefwahl abzuraten. Stattdessen rät das Wahlamt allen Briefwählern dringend, sich frühzeitig um die Unterlagen zu kümmern, die Fristen im Blick zu haben und die Postlaufzeiten zu beachten.

Wer die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt entgegennehmen möchte, sollte die Wahlunterlagen nicht vorab schriftlich beantragen, damit die Unterlagen nicht automatisch per Post versendet werden und eventuell bei der persönlichen Vorsprache bereits auf dem Postweg sind.

Für die persönliche Beantragung können die Wahlberechtigten ab Montag, 10. Februar mit ihrer Wahlbenachrichtigung direkt im Wahlamt erscheinen und ihre Unterlagen vor Ort erhalten. Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit, direkt im Wahlamt zu wählen und den Wahlbrief dort abzugeben. Hierfür stehen Wahlkabinen und eine Urne bereit. So werden gleich zwei Postwege eingespart.

Wann hat das Wahlamt geöffnet?

 

Bis Freitag, 21. Februar 2025, hat das Wahlamt zusätzliche Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 7.30 bis 12.30 Uhr und zusätzlich Montag, Dienstag und Donnerstag, 14 bis 16 Uhr sowie Mittwoch, 14 bis 18 Uhr. Am Freitag, 21. Februar ist das Wahlamt auch nachmittags von 14 bis 15 Uhr geöffnet. Das Wahlamt befindet sich in der Bregenzer Straße 12, im Erdgeschoss links.

Welche Wahllokale müssen wegen Faschingsfeiern verlegt werden?

 

Das Wahllokal in Oberreitnau muss verlegt werden, weil das Freizeitzentrum aufgrund des Dämmersprungs am Wahlwochenende belegt ist. Das Wahllokal ist daher in der Grundschule, Hepachstraße 9. Der Wahlraum ist barrierefrei. Alle anderen Wahllokale ändern sich nicht. 

Was müssen Auslandsdeutsche bei der Nutzung des amtlichen Kurierwegs beachten?

 

Informationen über die Nutzung des amtlichen Kurierwegs und den Versand von Wahlunterlagen zurück nach Deutschland stehen auf der Webseite der Bundeswahlleiterin unter  https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

Weitere Informationen zur Bundestagswahl, insbesondere zum verkürzten Briefwahlzeitraum und den zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen finden Sie ebenfalls auf www.bundeswahlleiterin.de .

                                                 

Kontakt

Wahlamt »
Bregenzer Straße 12
88131 Lindau (B)

Telefon:08382 918-381
Fax:08382 918-394
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