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28.01.2025

Auch Lindau muss Grundsteuerhebesatz anpassen

Grundsteuerreform: Stadtrat legt neuen Hebesatz fest

In Lindau wird der Hebesatz ab dem 1. Januar 2025 für die Grundsteuer B (Gebäude) auf 530 Prozent festgelegt. Für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) bleibt dieser bei 325 Prozent bestehen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 410 Prozent. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 16. Dezember festgelegt. Wichtig zu erwähnen ist, dass die bisherigen Hebesätze nicht mit den neuen vergleichbar sind, da sich die  Grundsteuermessbeträge, auf welche der jeweiligen Hebesatz angewandt wird, stark verändert haben.

Die rechtlichen Hintergründe

Notwendig war die Anpassung unter anderem wegen der Grundsteuerreform, die der Bundesrat 2019 beschlossen hat. Grund für die Reform war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Finanzämter berechneten den Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie bisher auf Grundlage veralteter Einheitswerte – von 1964 in den alten Bundesländern und von 1935 in den neuen Bundesländern. Die Werte hätten alle sechs Jahre erneuert werden sollen, dies blieb jedoch aufgrund des hohen Aufwands aus. Diese Berechnungspraxis hat das Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt.

In den letzten Wochen mussten zahlreiche Gemeinden und Städte ihre Hebesätze anpassen. Das liegt unter anderem an dem Grundsatz der Aufkommensneutralität. Dieser besagt, dass die Höhe der Einnahmen durch die Grundsteuer auch nach der Reform für die Kommunen in etwa gleich bleiben soll. Bei Anwendung des bisherigen Hebesatzes in Höhe von 437 Prozent für die  Grundsteuer B würde es ab 2025 zu erheblichen Mindereinnahmen für die Stadt Lindau kommen. „Aus diesem Grund müssen wir unseren Hebesatz anheben, um das gleiche Steueraufkommen zu erreichen“, erklärt Stadtkämmerin Birgitt Richter.  

Neben der Aufkommensneutralität stehen Lindau und viele weitere Kommunen auch vor dem Problem der steigenden Ausgaben. „Uns laufen die Kosten davon“, sagt Oberbürgermeisterin Dr. Claudia Alfons. Dass nun der Hebesatz aufgrund der Grundsteuerreform und zusätzlich wegen der höheren Kosten der Kommune angepasst werden muss, sei für den einen oder anderen Bürger nachvollziehbar ärgerlich. „Uns bleibt nichts anderes übrig“, sagt die Oberbürgermeisterin. Wiederum andere Bürger profitieren von der Grundsteuerreform, die trotz Hebesatzanpassung weniger zahlen müssen. Nach längerer Diskussion stimmte die Mehrheit der Stadtratsmitglieder für die Anpassung des Hebesatzes.

Das bedeutet die Anpassung der Hebesätze an Beispielen

Die Anpassung der Hebesätze bedeutet am Beispiel einer neueren Doppelhaushälfte in Lindau einen neuen Grundsteuerbetrag in Höhe von 230 Euro. Bislang lag die Grundsteuer bei 325 Euro. Hingegen würde bei einem älteren Reiheneckhaus künftig 319 Euro Grundsteuer statt wie bisher 225 Euro fällig. Für eine Eigentumswohnung betrug die Grundsteuer bisher 340 Euro, jetzt nur noch 252 Euro. Ein Landwirt, der bisher nach der Grundsteuer A veranlagt wurde, zahlte bisher 957 Euro. Nach der Anpassung werden 1159 Euro fällig. Dies liegt unter anderem daran, dass die Gebäude der Land- und Forstwirtschaft ab 1. Januar 2025 der Grundsteuer B zugeordnet werden, für die der höhere Hebesatz gilt.

Warum steigt die Grundsteuer nicht bei allen Steuerzahlern?

Die Neubewertung der Grundstücke führt zu Veränderungen bei den einzelnen Steuerzahlern. Einige werden mehr, andere weniger Grundsteuer zahlen müssen. „Pauschal lässt sich nicht sagen, wer mehr und wer weniger zahlen muss. Tendenziell werden ältere Immobilien mit großen Wohn- bzw. Grundstücksflächen teurer, wohingegen neuere Wohnungen mit wenig Wohn- und anteiliger Grundstücksfläche günstiger werden“, sagt Birgitt Richter.

Wie errechnet sich die Grundsteuer künftig?

In Bayern wird die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 auf Basis eines reinen Flächenmodells berechnet. Es zählen nur die Grundstücks- und Gebäudeflächen, die festgelegten Grundsteuermessbeträge des Finanzamts und die von den Kommunen festgelegten Hebesätze. Die bisherige Berechnung auf Grundlage der veralteten Einheitswerte wird damit ersetzt.

Die neuen Grundsteuerbeträge werden ab dem Jahr 2025 fällig. Der Versand der Bescheide durch die Stadt Lindau wird voraussichtlich im Januar erfolgen.

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