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17.04.2024

Informationen rund um die Europawahl 2024

Am 09. Juni 2024 findet zum zehnten Mal die Wahl des Europäischen Parlaments statt.

Bei der Europawahl werden in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Jedes Mitgliedsland hat eine feste Anzahl von Sitzen. Die Bundesrepublik Deutschland als bevölkerungsreichster Mitgliedsstaat entsendet mit 96 Abgeordneten die meisten Parlamentarier ins Europaparlament.

Für diese Wahl wurde erstmals die Wahlberechtigung auf das 16. Lebensjahr herabgesetzt.

Wer ist wahlberechtigt?

 

Wahlberechtigt sind nach § 6 EuWG (Europawahlgesetz)

alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (geboren spätestens am 09.06.2008),
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in übrigen Mitgliedstaaten der EU eine Wohnung besitzen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z.B. durch Richterspruch).

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Lindau (B) am Stichtag (28. April 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Europawahl in das Wählerverzeichnis der Stadt Lindau (B) eingetragen.

Achtung:

Wahlberechtigte Personen aus anderen EU-Ländern (Unionsbürgerinnen und -bürger), die in Lindau (B) wählen möchten, müssen einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.

Informationen für Unionsbürger/innen

 

Staatsangehörige aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union nennt man auch Unionsbürgerinnen / Unionsbürger. Die Bundeswahlleiterin informiert Unionsbürgerinnen und -bürger im Internet und stellt den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zum Download bereit:

https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/d975b44c-d57d-439a-b290-7ff6b956ccb4/euwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf

In Deutschland lebende Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten müssen sich entscheiden, ob sie entweder an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland wählen möchten.

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Lindau (B) wählen möchten und zur Europawahl 2019 bereits in einem Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, müssen nichts weiter unternehmen. Sie stehen automatisch im Wählerverzeichnis, wenn sie zum Stichtag 28. April 2024 in Lindau (B) mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Gehören Sie zu diesen Personen, erhalten Sie automatisch eine Wahlbenachrichtigung – wenn nicht, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Lindau (B).

Nur wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger, die zur Europawahl 2019 noch nicht in einem Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, müssen einmalig einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.

Dieser muss bis zum 19. Mai 2024 im Wahlamt eingehen.

Sie erhalten die Antragsformulare und weitere Informationen online unter:

https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

Wahlbenachrichtigung

 

Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, erhalten bis spätestens 18. Mai 2024 automatisch eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?

Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber 3 Wochen vor dem Wahltermin noch kein Schreiben erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Wahlamt (entweder per E-Mail an wahlamt@lindau.de oder telefonisch unter 08382/918-381).

Informationen zur Briefwahl

 

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen:

1. Online-Antrag

Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können Sie direkt über den QR-Code auf Ihrem Benachrichtigungsbrief oder über folgenden Link beantragen:

https://serviceportal.komuna.net/9776116/wahlschein/start

Der Online-Antrag steht Ihnen voraussichtlich ab dem 06. Mai 2024 zur Verfügung.

Ein Online-Antrag mit Briefzustellung ist voraussichtlich bis Mittwoch, 29. Mai 2024 um 12:30 Uhr möglich; bei Selbstabholung im Bürgerbüro bis Freitag, 07. Juni 2024 um 18 Uhr. Um eine Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, benötigen Sie für den Online-Antrag Ihren Wahlbezirk sowie die Nummer im Wählerverzeichnis. Diese Daten finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

2. Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung

Auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet sich ein Vordruck für die Briefwahl. Diesen können Sie ausfüllen, unterschreiben und an das Wahlamt zurücksenden.

3. Brief oder E-Mail

Sie können die Briefwahlunterlagen auch schriftlich per Brief oder E-Mail an wahlamt@lindau.de mit Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse) beantragen.

4. Persönlich

Sie können die Briefwahl zudem persönlich zu den Öffnungszeiten im Wahlamt beantragen.

Vollmacht

Eine andere Person, die Briefwahlunterlagen für Sie beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich. Die bevollmächtigte Person darf jedoch nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertreten.

Nach der Beantragung der Briefwahl erhalten Sie folgende Unterlagen:

  • den Wahlschein,
  • den Stimmzettel,
  • einen Stimmzettelumschlag,
  • einen roten Wahlbriefumschlag (mit Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag),
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Wahlbrief am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr im Wahlamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 12, 88131 Lindau eingehen muss.