Online-Ausweisfunktion / AusweisApp
Mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels und der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ist es möglich, sich online eindeutig und sicher zu identifizieren. Dafür müssen die Daten auf Ihrem Ausweis mit einem geeigneten Kartenleser bzw. NFC-fähigen Smartphone ausgelesen und mithilfe der AusweisApp verschlüsselt an den gewünschten Dienst übermittelt werden. So können beispielsweise der BAföG-Antrag oder eine Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit schnell und unkompliziert online erledigt werden.
Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion erhalten Sie unter: https://www.ausweisapp.bund.de/home/ und https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen.
Informationen zum Personalausweis finden Sie unter: https://www.personalausweisportal.de/
Wofür benötige ich die AusweisApp?
Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ermöglicht es Ihnen z.B. Anträge digital zu stellen, für die Sie sich sonst bei der Behörde, einer Filiale oder über den Postweg identifizieren und eine Unterschrift leisten müssen. Das heißt, Sie sparen Zeit und Wege bei Ihren Online-Geschäften.
Die AusweisApp ist dabei eine Software, die Sie auf Ihrem Smartphone, Computer oder Tablet installieren, um Ihre Ausweiskarte auslesen und sich so digital ausweisen zu können. Darüber hinaus ermöglicht die AusweisApp den verschlüsselten Datenaustausch zwischen Ausweis und Online-Dienst, bei dem Sie sich identifizieren möchten.
Mithilfe der Online-Ausweisfunktion können Sie sich ein BundID-Konto mit dem Vertrauensnievau "hoch" erstellen. Weitere Informationen zur BundID finden Sie unter: https://id.bund.de/de
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können?
- Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels ist aktiviert. Bei der eID-Karte ist diese automatisch aktiviert.
- Selbstgewählte, sechsstellige PIN ist bekannt. Falls eine fünfstellige Transport-PIN vorliegt, muss jene zunächst in der App durch eine selbstgewählte PIN ersetzt werden.
- Die AusweisApp ist installiert.
- Ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät liegen parat. Eine Übersicht kompatibler Geräte finden Sie unter: https://www.ausweisapp.bund.de/kompatible-kartenleser
- Auf der Webseite der Behörde oder des Anbieters, bei dem Sie sich identifizieren möchten, wählen Sie die Anmeldung/ Registrierung mit der Online-Ausweisfunktion.
- Der Dienst leitet Sie dann von seiner Webseite zur AusweisApp. Folgen Sie den Anweisungen der AusweisApp, um sich erfolgreich online auszuweisen.
- Wenn die AusweisApp Sie dazu auffordert, legen Sie Ihren Ausweis direkt an die NFC-Schnittstelle Ihres Smartphones bzw. stecken Sie diesen in den USB-Kartenleser und geben Sie Ihre PIN ein.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter: https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie
Auf welchen Geräten kann ich die AusweisApp installlieren?
Die AusweisApp kann aktuell auf folgenden Systemen installiert werden: Android 8.0 oder höher, iOS 14.0 oder höher, macOS 12.0 oder höher, Windows 10 (64 Bit) und 11
Eine Übersicht der aktuellen unterstützten Systeme und Downloadmöglichkeiten finden Sie unter: https://www.ausweisapp.bund.de/download
Bei welchen Anbietern kann ich die Online-Ausweisfunktion noch nutzen?
Eine aktuelle Übersicht finden Sie unter: https://www.ausweisapp.bund.de/anbieterliste
Was ist ein PIN-Brief?
Nach der Beantragung Ihres Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief von Ihrer Behörde. Der PIN-Brief enthält für Sie wichtige Informationen über die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) Ihres Personalausweises.
In dem Brief sind zwei Informationen mit Sichtschutzfolien (so genannte Rubbelfelder) abgedeckt:
• Ihre Transport-PIN,
• Ihre Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK)
Ihren Online-Ausweis können Sie nutzen, sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben.
Setzen Sie die sechsstellige PIN nicht, ist der Online-Ausweis nicht einsatzbereit.
Bewahren Sie diesen Brief immer gut auf. Diese Informationen dürfen nur Ihnen bekannt sein.
Weitere Informationen zum PIN-Brief erhalten Sie unter: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/pin-brief/pin-brief-node.html
Ich habe meinen PIN vergessen. Was soll ich jetzt tun?
Um Ihren PIN zurück setzen zu können, vereinbaren Sie bitte über die Onlineterminvereinbarung unter https://reservation.frontdesksuite.com/lindau/termine einen Termin. Wählen Sie dann "Pässe und Ausweise" und danach "PIN setzen" aus und vereinbaren einen Onlinetermin. Der PIN kann aktuell nur vor Ort im Bürgerbüro zurückgesetzt werden.
