Elektrofahrzeuge
Seit dem 01.01.2016 gilt für E-Fahrzeuge auf allen städtischen öffentlichen Parkplätzen im gesamten Stadtgebiet Lindau unter folgenden Voraussetzungen eine Befreiung von der Parkgebührenpflicht:
- Die Befreiung gilt nur im Rahmen der jeweils vor Ort geltenden Höchstparkdauer des jeweiligen Parkplatzes.
- Die Befreiung gilt nur mit gut sichtbar ausgelegter Parkscheibe.
Diese Regelung gilt demnach nicht auf dem privatrechtlich betriebenen Schrankenparkplatz am Karl-Bever-Platz (P3), im Parkhaus Inselhalle (P4) sowie auf Parkplätzen, die zu bestimmten Zeiten ohnehin ausschließlich Bewohnern vorbehalten sind, z.B. im Altstadtkern der Lindauer Insel.
Zur Vermeidung von Verwarngeldern muss das Kfz des Weiteren über ein entsprechendes E-Kennzeichen bzw. eine E-Plakette verfügen. Diese werden von den Zulassungsstellen der zuständigen Landratsämter und kreisfreien Städte erteilt.
Die bestehende Lindauer Regelung ist demnach weitergehender als die zum 01. April 2025 bayernweit eingeführte Parkgebührenbefreiung für E-Fahrzeuge für die ersten drei Stunden, welche im Übrigen die gleichen Voraussetzungen hinsichtlich der notwendigen Einhaltung der jeweils vor Ort geltenden Höchstparkdauer sowie des erforderlichen Auslegens der Parkscheibe vorsieht.
Eine Karte mit den Ladestationen für E-Fahrzeuge im Lindauer Stadtgebiet und weitere nützliche Infos finden Sie bei den Stadtwerken Lindau; vgl. hierzu folgender Link Stadtwerke Lindau