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Gewässer dritter Ordnung; Informationen zum Hochwasserschutz

Staat und Kommunen ergreifen Schutzmaßnahmen und treffen Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwässern zu begrenzen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2024

Hinweise

Kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen können im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) mit Finanzmitteln des Freistaates Bayern gefördert werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Verwandte Themen". 

Über Ihre Gemeinde erhalten Sie weitere Informationen und Hinweise.

Allgemeine Tipps zum Verhalten bei Hochwasser finden sie unter "Weiterführende Links".

Für Fragen zum Thema Hochwasserschutz steht Ihnen auch Ihr Wasserwirtschaftsamt zur Verfügung.

Zuständig

Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau »
Robert-Bosch-Straße 41
88131 Lindau (B)

Telefon:08382 9641-0
Fax:08382 9641-490
E-Mail
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