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Luftreinhalteplan Lindau

Luftreinhalteplan Lindau (B) der Regierung von Schwaben

In den Jahren 2005 und 2006 hat die Regierung von Schwaben zusammen mit der Stadt einen Luftreinhalte-/Aktionsplan aufgestellt. Grund hierfür war die unzulässige Überschreitung des Tagesmittelwertes für Feinstaub im Jahre 2003.

Ein Luftreinhalteplan soll die Anstrengungen der öffentlichen Verwaltung zur Verbesserung der Luftgüte in einem bestimmten Gebiet organisieren. Er ist ein verwaltungsinternes Projekt und bindet die zuständigen Verwaltungsbereiche, nicht jedoch die Bürger.

Ziele des Luftreinhalteplanes sind die Benennung der Hauptverursacher, die Definition wirksamer Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sowie ein Zeitplan zur Umsetzung der kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen. Der Maßnahmenkatalog für Lindau wurde durch eine Steuerungsgruppe ausgearbeitet und berücksichtigt viele der während der Bürgerbeteiligung eingegangenen Vorschläge.

Im Jahre 2010 wurde der Luftreinhalte-/Aktionsplan von der Regierung von Schwaben fortgeschrieben. Die Bürger wurden damals durch eine öffentliche Auslegung beteiligt.

Ob Lkw-Durchfahrtverbote oder die Einführung einer Umweltzone wirksame Maßnahmen für Lindau darstellen, wurde für die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes eingehend untersucht. Beide Maßnahmen stehen derzeit nicht mehr zur Diskussion. Sie sind einerseits verkehrsbeschränkend und aufwendig, andererseits ließe sich mit ihnen die Schadstoffbelastung lediglich geringfügig verringern. Das Verfahren des Luftreinhalteplanes ruht seit einigen Jahren, da es in den letzten Jahren keine unzulässigen Überschreitungen mehr gab. Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Regierung von Schwaben.

Hier können Sie den Luftreinhalteplan der Regierung von Schwaben für die Stadt Lindau (B) einsehen.