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Grund- und Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Die Steuerabteilung setzt die Gewerbesteuer, die dazugehörigen Zinsen und die Vorauszahlungen für den Steuerpflichtigen fest.

Die Gewerbesteuer ist einen Monat nach Bescheidzustellung fällig.

Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Die Pflichtigen erhalten hierüber, jeweils am Jahresanfang einen entsprechenden Vorauszahlungsbescheid.

Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der vom jeweils zuständigen Finanzamt errechnete Gewerbesteuermessbetrag.

Der Gewerbesteuer-Hebesatz der Stadt Lindau (B) beträgt derzeit 410 %.

Grundsteuer

Die Steuerabteilung setzt die Grundsteuer für den Steuerpflichtigen fest.

Der Grundsteuerpflichtige erhält von der Stadt Lindau (B) einen Grundsteuerbescheid ab dem Jahr der Steuerpflicht. Gleichzeitig gilt dieser Bescheid auch für die Folgejahre. Auf dem Grundsteuerbescheid befindet sich ein entsprechender Zahlungshinweis. Das bedeutet, dass nicht jedes Jahr ein neuer Grundsteuerbescheid versandt wird.

Die Grundsteuerfestsetzung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Lindau (B) (Bürgerzeitung).

Die Grundsteuer wird in vier Raten jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Auf Antrag ist auch die jährliche Zahlung in einem Betrag möglich. In diesem Fall ist die Grundsteuer zum 01.07. zu entrichten. Der Antrag kann formlos bei der Steuerabteilung bis zum 30.09. für das Folgejahr gestellt werden. (Die Umstellung auf die Jahreszahlung ist im bereits laufenden Jahr nicht mehr möglich.)

Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der vom zuständigen Finanzamt errechnete Grundsteuermessbetrag.

Der Hebesatz der Stadt Lindau (B) beträgt für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- u. Forstwirtschaft) 325 % und für die Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke) 437 %.