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Grundsteuerbescheid: Fragen und Antworten

Bitte lesen Sie sich zunächst die folgenden Fragen durch, bevor Sie die Steuerabteilung kontaktieren. 

Die Steuerabteilung der Stadt Lindau erhält derzeit sehr viele Fragen und Widersprüche zu den Grundsteuerbescheiden. Aus den uns bisher bekannten Fällen vermuten wir, dass unter anderem die Messbescheide des Finanzamts fehlerhaft sein können.

Um den Bürgerinnen und Bürgern schneller weiterhelfen zu können und die Fragen besser zu bündeln, hat die Stadt Lindau häufige Fragen und Antworten gesammelt. Bitte lesen Sie sich zunächst die folgenden Fragen durch, bevor Sie die Steuerabteilung kontaktieren.

Begriffserklärung: 

Der Grundsteuermessbescheid (Bescheid über den Grundsteuermessbetrag) des Finanzamts wurde 2022 oder 2023 erlassen und ist die Bemessungsgrundlage für den Grundsteuerbescheid der Stadt Lindau. Dieser wurde im Januar 2025 versendet. 

Wie gehe ich vor, wenn ich sehe oder vermute, dass mein Grundsteuerbescheid fehlerhaft ist? 

  • Prüfen Sie, ob der Grundsteuermessbescheid des Lindauer Finanzamts korrekt ist.

  • Wenn ja: Lesen Sie die untenstehenden Fragen. 

  • Ein zusätzlicher Widerspruch bei der Stadt Lindau ist in diesem Fall nicht nötig, da diese an den Grundsteuermessbescheid (Grundlagenbescheid) des Finanzamtes gebunden ist.  

  • Sobald der Stadt Lindau vom Finanzamt ein korrigierter Grundsteuermessbescheid übermittelt wird, wird Ihr Grundsteuerbescheid automatisch geändert und Ihnen zugesandt. 

  • Was dies für die Fälligkeit der Raten bedeutet, siehe untenstehendes FAQ. 

Auf dem Grundsteuerbescheid ist Ihre Anschrift oder die des jeweiligen Objekts nicht mehr aktuell oder falsch.  

  • Teilen Sie uns bitte Ihre richtige Adresse schriftlich an steuerabteilung@lindau.de oder per Post an “Stadt Lindau, Steuerabteilung, Bregenzer Str. 4, 88131 Lindau” mit. Bitte geben Sie dabei Ihre PK-Nummer an, diese finden Sie auf Ihrem Grundsteuerbescheid. Sie wird dann bei der zukünftigen Korrespondenz berücksichtigt. 

Sie haben einen Grundsteuerbescheid für ein Objekterhalten, das Sie zwischenzeitlich verkauft haben. 

  • Entscheidend ist, wer zum Zeitpunkt des Erlasses des Grundsteuerbescheides als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.  

  • Waren Sie zu diesem Zeitpunkt noch eingetragen? Dann ist der Bescheid korrekt auf Sie erlassen.  

  • War zu dem Zeitpunkt bereits der neue Eigentümer eingetragen? Dann wenden Sie sich bitte ans Finanzamt Lindau, da dann der Grundsteuermessbescheid entsprechend zu korrigieren ist. Sobald das Finanzamt diese Änderung vollzogen und einen aktuellen Grundsteuermessbescheid erlassen hat, bekommt die Stadt Lindau diesen zugeleitet. Wir heben dann unsererseits Ihren alten Grundsteuerbescheid auf und erlassen einen aktualisierten an den neuen Eigentümer.  

Der neue Grundsteuerbetrag erscheint zu hoch oder zu niedrig. 

  • Prüfen Sie, ob die Angaben in dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts korrekt sind. Prüfen Sie insbesondere die Flächenangaben (Wohnfläche, Nutzfläche, Fläche Grund und Boden) und ob die korrekte Art des Grundstücks (z.B. bebaut/unbebaut, Land- und Forstwirtschaft) angegeben wurde.   

  • Bitte beachten Sie, dass Sie als Eigentümer einer Wohnung automatisch auch Teileigentümer an dem entsprechenden Grund und Boden sind.  

  • Sobald das Finanzamt den Grundsteuermessbescheid korrigiert hat, bekommt die Stadt Lindau diesen zugeleitet und wir erlassen unsererseits den aktualisierten Grundsteuerbescheid. 

Muss ich die im Grundsteuerbescheid genannten Raten trotzdem bezahlen, wenn ich der Meinung bin, dass diese nicht korrekt sind? 

  • Grundsätzlich ja. Sollte der Grundsteuerbescheid korrigiert werden, wird der bezahlte Betrag verrechnet und eine etwaige Überzahlung automatisch zurückerstattet.  

  • Bei Zahlungsschwierigkeiten auf Basis eines vermutlich falschen Grundsteuerbescheids können Sie einen formlosen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. 

Ich habe einen Grundsteuerbescheid über Null Euro bekommen.

  • Das könnte zum Beispiel an einem Eigentümerwechsel vor dem 01.01.2025 liegen.  

  • Der Grundsteuermessbescheid, welcher auf den alten Eigentümer ausgestellt war, wurde zwar vom Finanzamt aufgehoben, jedoch kein neuer Steuermessbescheid auf Sie als neuer Eigentümer erlassen.  

  • Sobald das Finanzamt diese Änderung vollzogen und einen aktuellen Grundsteuermessbescheid erlassen hat, bekommt die Stadt Lindau diesen zugeleitet und wir erlassen unsererseits den aktualisierten Grundsteuerbescheid. Unseres Wissens soll die Bearbeitung beim Finanzamt bis Ende Februar 2025 abgeschlossen sein.  

Wie gehe ich vor, wenn ich noch keinen Grundsteuerbescheid erhalten habe?

  • Ich habe noch keine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgegeben: 

  • Holen Sie die Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung beim Finanzamt nach 

  • Das Finanzamt berechnet auf Grundlage ihrer Angaben den Grundsteuermessbetrag 

  • Dieser wird der Steuerabteilung der Stadt Lindau vom Finanzamt mitgeteilt 

  • Darauf folgt die Erteilung des Grundsteuerbescheids durch die Stadt Lindau 

Ich habe bereits eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgegeben, aber noch keinen Grundsteuermessbetragsbescheid erhalten 

  • Dann ist die Grundsteuererklärung beim Finanzamt vermutlich noch nicht abschließend bearbeitet. Sobald der Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt berechnet wurde, geht der Grundsteuermessbescheid an Sie und die Steuerabteilung der Stadt Lindau. Daraufhin erlässt die Stadt Lindau den Grundsteuerbescheid.  

  • Sie sind umgezogen. Bitte teilen Sie uns Ihre richtige Adresse schriftlich an steuerabteilung@lindau.de  oder per Post an “Stadt Lindau, Steuerabteilung, Bregenzer Str. 4, 88131 Lindau” mit, damit wir Ihnen den Grundsteuerbescheid zusenden können.  

Warum ist meine Grundsteuer gestiegen oder gesunken?  

Die Anpassung war unter anderem wegen der Grundsteuerreform notwendig, die der Bundesrat 2019 beschlossen hat. Grund für die Reform war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Alle Hintergründe zum neuen Hebesatz in Lindau finden Sie im Artikel zur Grundsteuer.

Warum gibt es eine Grundsteuerreform?

Alle Hintergründe zur Grundsteuerreform Sie im Artikel zur Grundsteuer.

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Steuerabteilung »
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88131 Lindau (B)

Telefon:08382 918-204
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