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SoBoN (Sozialgerechte Bodennutzung)

Die Stadt Lindau ist eine Kommune mit angespannten Wohnungsmarkt. Um eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen und von Wohneigentum zu stärken, hat der Stadtrat der Stadt Lindau (B) den Grundsatzbeschluss zur SoBoN gefasst.

Dieser Grundsatzbeschluss stellt zugleich ein Konzept zur Stärkung der Innentwicklung nach § 176a BauGB dar.

Grundsätze der SoBoN

  • Werden neue oder zusätzliche Baurechte geschaffen, soll ein Teil davon für die Wohnraumversorgung von Bevölkerungsgruppen mit unteren und mittleren Einkommen gesichert werden. Also zum Beispiel, wenn neue Baugebiete ausgewiesen werden oder bei Nachverdichtungen
  • Diese Verpflichtung ist an eine Bagatellgrenze gebunden. Erst wenn mehr als 1.000 m² Bruttogeschossfläche für Wohnraum entsteht, wird die SoBoN angewendet.
  • Gilt auch für den Verkauf städtischer Grundstücke
  • Zweitwohnungen werden bei Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen grundsätzlich ausgeschlossen.  

Die Anwendung der SoBoN wird von der Stadtplanung in zwei Stufen geprüft. 

In Stufe 1 wird geprüft, ob bei einem neuen Vorhaben die SoBoN überhaupt zum Tragen kommt. Gemäß der Anwendungsvoraussetzungen (S. 2; I. Anwendungsvoraussetzungen) wird die SoBoN angewendet, wenn mehr als 1.000 m² Geschossfläche für Wohnraum entstehen.

In Stufe 2 erfolgt die Berechnung der SoBoN-Wohnungen anteilig am entstehenden Wohnraum. Im Grundsatzbeschluss heißt es unter 5.1. (S. 4): „Jeweils 30 % der entstehenden Wohnfläche sind für den geförderten Mietwohnungsbau, davon mindestens zwei Drittel für geförderten Wohnungsbau zu verwenden. In allen Geschossen, in denen vermarktbarer Wohnraum entsteht, muss die Wohnfläche gemäß der Wohnflächenverordnung in ihrer aktuell gültigen Fassung berechnet werden. Diese Flächen sind im Sinne einer qualitativen Durchmischung zu verteilen und vertraglich zu regeln.“ 

Die Wohnflächenverordnung (Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche – WoFIV) findet Anwendung, wenn nach dem Wohnraumförderungsgesetz Wohnfläche berechnet werden muss.

Kontakt

Stadtplanung »
Bregenzer Straße 8
88131 Lindau (B)

Telefon:08382 918-615
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