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FAQ zum Eichwaldquartier

Zuletzt aktualisiert am 09.12.2025

Wer arbeitet am Projekt Eichwaldquartier?

Für den städtebaulichen Wettbewerb soll es wieder ein Begleitgremium geben. Über die Besetzung des Gremiums muss noch beraten werden. Als zwingend notwendige Vertreter werden vorgeschlagen:

  • Vertretung Bau- und Umweltausschuss (2-3 Personen)
  • Vertretung der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sowie Anwohnende (2-3 Personen) 
  • Vertretung des Vorhabenträgers (1 Person) 
  • Vertretung Bund Naturschutz (1 Person) – sofern die Klage gegen die Baugenehmigung der Therme zurückgenommen wird und der Bund Naturschutz und die Stadt Lindau sich nicht mehr im Klageverfahren gegenüberstehen. 
  • Vertretung Mobilität (1 Person) 
  • Vertretung Stadtbauamt (2-3 Personen)
  • Verfahrensbegleitendes Büro (1-2 Personen) 

Welche personellen Ergänzungen für das Gremium ggfs. sinnvoll sind, kann im Nachgang der Sitzung noch beraten werden. Hinzukommen könnten noch Wirtschaftsvertreter wie der Standortförderer und Vertreter der unteren Naturschutzbehörde. Hierzu kann bei Bedarf im Stadtrat oder Bauausschuss ein ergänzender Beschluss gefasst werden.  

Wo finde ich Informationen zur Befriedung (Phase I)? 

Wie läuft der Prozess ab?

Prozesschritt 1 - Befriedung ist abgeschlossen. Siehe Frage 2

Prozessschritt 2 - Städtebaulicher Wettbewerb

Die politisch beschlossene Variante des Strukturkonzepts sowie die Eckpfeiler bildet nun den Grundbaustein für einen städtebaulichen Wettbewerb. Gemeinsam mit dem Begleitgremium sollen zudem Leitplanken beraten werden und in die Auslobungsunterlagen formuliert werden. 

Ein städtebaulicher Wettbewerb wird durch den Eigentümer der Flächen ausgelobt werden. Solche Wettbewerbe werden durchgeführt, um komplexen Rahmenbedingungen eines Standortes zu begegnen und gleichzeitig innovative Perspektiven für denkbare Nutzungen aufzuzeigen. Der Ablauf ist durch Richtlinien definiert. Ein Preisgericht aus externen Fachplanern, Verwaltungsmitarbeitern und Politik bewertet die Entwürfe der Teilnehmer und wählt einen Siegerentwurf aus.

Ein aktuelles Beispiel für einen städtebaulichen Wettbewerb ist in Lindau das Zechwald-Areal.

Prozessschritt 3 – Bauleitplanverfahren

Der Siegerentwurf, oder eine vom Stadtrat beschlossene Variante davon, wird dann über ein Bauleitplanverfahren umgesetzt. Der Bebauungsplan (BPlan) regelt die Details der Entwicklung im Quartier. Die Aussagen des BPlanes sind rechtsverbindlich und müssen eingehalten werden. Meistens werden die BPläne noch durch Verträge ergänzt, um zum Beispiel den Ausgleich zu regeln.

In Verlauf der Aufstellung des BPlanes gibt es ebenfalls Möglichkeiten für alle sich einzubringen und Stellungnahmen abzugeben. Beschlossen wird der Bebauungsplan wieder politisch vom Stadtrat.

Je nachdem, welche Festsetzungen der BPlan trifft, muss der Flächennutzungsplan (FNP) angepasst werden. Dies erfolgt meist im sogenannten Parallelverfahren, also zeitlich gleichzeitig mit der Aufstellung des BPlans. Auch hier mit Möglichkeit zur Stellungnahme durch Bürgerinnen und Bürger sowie die sog. Träger öffentlicher Belange.

Nach Abschluss des Verfahrens kann dann die erarbeitete Entwicklung umgesetzt werden.


Was ist auf der Fläche nun geplant?

Das steht noch nicht fest. Wie diese Entwicklung aussehen kann (z.B. Festsetzung von Freiräumen und Grünflächen, Ermöglichung von Bebauung / Festsetzung von Baufenstern etc - siehe Frage 3), soll mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam erarbeitet werden, und wird mit jedem Schritt neu durch den Stadtrat begleitet und beschlossen.

Die Phase der Befriedung hat folgende inhaltliche Eckpfeiler ergeben:

  • Es muss ein Biotopverbund um das Gebiet herum entstehen und gesichert werden. Dazu sind jeweils im Osten und Westen entlang der Gewässer Gehölzstreifen anzulegen. Entlang der Gleise sind ebenfalls Biotopstrukturen herzustellen. Die Ausgestaltung dieses Biotopverbunds ist als Teil des städtebaulichen Entwurfs zu lösen und in den städtebaulichen Entwurf zu integrieren. 
  • Jeder städtebauliche Entwurf muss im zentralen Bereich des Gebietes Flächen für Kleingärten vorsehen. Diese sollen zusammenhängend und signifikant größer als in Variante G sein und den sozialen Zusammenhalt der Gärtnerinnen und Gärtner ermöglichen. 
  • Auf den Flächen im östlichen Bereich („Biotop“), bei dem die Rodungen der Weiden-Sukzessionsflächen mit Hochstaudensäumen nicht nachträglich genehmigt werden konnte, soll keine bauliche Entwicklung stattfinden. Dieser Bereich hat mit circa einem Hektar Fläche einen relevanten Einfluss auf die Entwicklungsmöglichkeiten im Gebiet: 

Der Bereich ganz im Nordosten, an dem sich nach der Herausnahme der Gehölze ein Offenlandbiotop entwickelt hat, sollte erhalten und aufgewertet werden. Hier kann eine Naturfläche (als Oberbegriff für Biotopfläche, Pionierstandort o.ä.) entstehen, die den Biotopverbund, der um das Quartier herum entstehen wird, verstärkt. Die Umsetzung soll durch Fachplaner entworfen und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden (v.a. UNB, AELF) erfolgen. Dies gilt ebenso für die allfällige Wiederaufforstung auf externer Fläche. Die übrigen Flächen der ehemaligen Drehscheibe sollten aus fachlicher Sicht ebenfalls von Bebauung freigehalten werden, könnten aber als Freiflächen (z.B. als Spielplatzfläche, grüne Aufenthaltsfläche o.ä.) in den städtebaulichen Entwürfen beplant werden

Die Freihaltung der Flächen von baulicher Nutzung kann sich auf ein daran angrenzendes Biotop positiv auswirken; zugleich hat das auch zur Folge, dass sich dadurch der Entwicklungsdruck auf die verbleibenden Flächen erhöht, um die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojekts aufrechtzuerhalten. Das bedeutet eine höhere oder dichtere Bebauung auf den restlichen Flächen.

  • Der Umgang mit den Freiflächen, die Sicherung des Biotops und ein qualitätsvoller Übergang zwischen der baulichen Nutzung, der Freiflächen und der Naturfläche wird integraler Bestandteil des Wettbewerbs und fließt direkt in die Bewertung der Entwürfe ein. Dieser offene Ansatz lädt dazu ein, innovative und zukunftsweisende Konzepte zu entwickeln, die sowohl städtebaulich überzeugen als auch neue Nutzungsperspektiven eröffnen.

Wie ist das mit der Wiederaufforstung? 

Im Rahmen des Bauvorhabens der Therme hat der Thermenbetreiber Rodungen auf der Fläche vornehmen lassen. Diese waren zum Zeitpunkt der Rodung nicht genehmigt. Bei dem westlichen Teil der Rodungen konnten die zuständigen Fachbehörden nachträglich zustimmen. Im östlichen Bereich konnten die Rodungen der Weiden-Sukzessionsflächen mit Hochstaudensäumen nicht nachträglich genehmigt werden. Sie müssen aus Gründen des Artenschutzes wieder aufgeforstet werden. Zuständig für die Fragen der Wiederaufforstung und zum Naturschutz sind die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Lindau (UNB) sowie das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kempten (AELF). Der Umgang mit diesen Flächen bildet einer der sog. Eckpfeiler (siehe Frage 4


Welcher Teil des Gebietes könnte jetzt schon entwickelt werden? 

Alle Verkehrsflächen, die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Nr. 110 »Therme und Freizeitbad, Eissporthalle« dargestellt sind, können schon jetzt geändert, jedoch nicht mit einer anderen Nutzung bebaut werden. Alle Flächen, die nicht im Geltungsbereich des vBPs liegen, liegen im Außenbereich. Diese Bereiche benötigen für jede bauliche Änderung ein Bauleitplanverfahren.

  1. Entlang des nördlichen Bereichs sind "private Verkehrsflächen" (gelb schraffiert) festgelegt, das heißt, der Parkplatz könnte optimiert werden.
  2. Den südlichen Teil (orange und grüne Flächen sowie die in gelb dargestellte Eichwaldstraße) klammern wir in der Antwort aus – er legt die Details für den bereits realisierten Bau der Therme fest.

Wenn das Gebiet bebaut wird, muss dann die Altlast im Boden saniert werden?

Ja, bei einer Bebauung muss eine vorhandene Altlast im Boden in der Regel saniert werden, um Gefahren für Mensch und Umwelt abzuwehren.


Welche Rolle spielt das Stadtbauamt bei einer Entwicklung der Fläche?

Grundsätzlich ist es Aufgabe des Stadtbauamtes, Konzepte und Pläne, die von privaten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern vorgelegt werden, fachlich zu prüfen. Wenn es sich um einen „einfachen“ Bauantrag handelt, z.B. eine Nachverdichtung im Innenbereich oder in einem Bebauungsplan, kann das Stadtbauamt die Genehmigung rein fachlich anhand der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) vornehmen. Wenn die Entwicklung politische Entscheidungsspielräume betrifft, ist das Stadtbauamt verpflichtet, das Vorhaben dem Bauausschuss vorzulegen. Grundlage hierfür ist eine Geschäftsordnung für die Arbeit der Ausschüsse und des Stadtrates.

Wenn die zu entwickelnden Flächen sehr groß sind, in sensiblen Räumen liegen und erkennbar Einfluss auf die Belange der gesamten Stadtgesellschaft haben könnten, kommt der Stadtrat ins Spiel. Genau das ist im Eichwaldquartier der Fall, die Flächen umfassen 7,7 ha und liegen entweder im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 110 oder im Außenbereich und im Umfeld von Biotopen und Schutzgebieten nach Naturschutzrecht. Sie wirken u.a. in die Bereiche Gewerbe, Soziales, Wohnen, Verkehr und Nachhaltigkeit hinein.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Flächen haben einen Anspruch darauf, dass die Stadt eine mögliche Entwicklung ihrer Flächen prüft. Dies geschieht jetzt Schritt für Schritt. Rein aus den Vorgaben des BauGB könnte der Projektentwickler jederzeit einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens einreichen. Darüber müsste der Stadtrat entscheiden. Der Projektentwickler hat sich jedoch entschlossen, nicht den Antragsweg zu wählen, sondern einen dialogischen Weg über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Stakeholder zu gehen. 

Eckpfeiler der Entwicklung

Die Befriedung hat gezeigt, dass eine friedliche Entwicklung des Eichwaldquartieres von drei zentralen Konfliktfeldern abhängig ist. Diese mussten gelöst und politisch entschieden werden, um im Prozess weiter voran zu kommen.  

Die zentralen Konflikte sind

  • der Biotopverbund um das Eichwaldquartier herum,
  • die zentrale Lage und Verbundenheit der Kleingärten sowie der
  • Umgang mit dem Flächen, auf denen die Rodung nicht nachträglich genehmigt werden konnte. 

Biotopverbund:

Es muss ein Biotopverbund um das Gebiet herum entstehen und gesichert werden. Dazu sind jeweils im Osten und Westen entlang der Gewässer Gehölzstreifen anzulegen. Entlang der Gleise sind ebenfalls Biotopstrukturen herzustellen. Die Ausgestaltung dieses Biotopverbunds ist als Teil des städtebaulichen Entwurfs zu lösen und in den städtebaulichen Entwurf zu integrieren. 

Flächen für Kleingartennutzung: 

Jeder städtebauliche Entwurf muss im zentralen Bereich des Gebietes Flächen für Kleingärten vorsehen. Diese sollen zusammenhängend und signifikant größer als in Variante G sein und den sozialen Zusammenhalt der Gärtnerinnen und Gärtner ermöglichen. 

Flächen der Drehscheibe

Auf den Flächen im östlichen Bereich („Biotop“), bei dem die Rodungen der Weiden-Sukzessionsflächen mit Hochstaudensäumen nicht nachträglich genehmigt werden konnte, soll keine bauliche Entwicklung stattfinden. Dieser Bereich hat mit circa einem Hektar Fläche einen relevanten Einfluss auf die Entwicklungsmöglichkeiten im Gebiet: 

Der Bereich ganz im Nordosten, an dem sich nach der Herausnahme der Gehölze ein Offenlandbiotop entwickelt hat, sollte erhalten und aufgewertet werden. Hier kann eine Naturfläche (als Oberbegriff für Biotopfläche, Pionierstandort o.ä.) entstehen, die den Biotopverbund, der um das Quartier herum entstehen wird, verstärkt. Die Umsetzung soll durch Fachplaner entworfen und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden (v.a. UNB, AELF) erfolgen. Dies gilt ebenso für die allfällige Wiederaufforstung auf externer Fläche. 

Die übrigen Flächen der ehemaligen Drehscheibe sollten aus fachlicher Sicht ebenfalls von Bebauung freigehalten werden, könnten aber als Freiflächen (z.B. als Spielplatzfläche, grüne Aufenthaltsfläche o.ä.) in den städtebaulichen Entwürfen beplant werden. Die Freihaltung der Flächen von baulicher Nutzung würde sich auf ein daran angrenzendes Biotop positiv auswirken; zugleich hat das zur Folge, dass sich dadurch der Entwicklungsdruck auf die verbleibenden Flächen erhöht, um die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojekts aufrechtzuerhalten. Das bedeutet eine höhere oder dichtere Bebauung auf den restlichen Flächen. Allerdings zeigt beispielsweise der Siegerentwurf für das Zechwaldareal, dass auch bei einer dichten Nutzung, eine qualitätvolle und ansprechende Architektur und Planung möglich ist. 

Der Umgang mit den Freiflächen, die Sicherung des Biotops und ein qualitätsvoller Übergang zwischen der baulichen Nutzung, der Freiflächen und der Naturfläche wird integraler Bestandteil des Wettbewerbs und fließt direkt in die Bewertung der Entwürfe ein. Dieser offene Ansatz lädt dazu ein, innovative und zukunftsweisende Konzepte zu entwickeln, die sowohl städtebaulich überzeugen als auch neue Nutzungsperspektiven eröffnen.

Diese Eckpfeiler hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 26.11.2025 beschlossen. 

Leitplanken der Entwicklung 

Diese Leitplanken stecken den Rahmen zwischen den Eckpfeilern für den städtebaulichen Wettbewerb ab. Sie sollen durch ein sogenanntes „Begleitgremium“ beraten und in die Auslobungsunterlagen formuliert werden. Am Ende entscheidet wieder der Stadtrat als politisches Gremium über die Auslobung. 

Das Begleitgremium (siehe Frage: "Wer arbeitet am Projekt Eichwaldquartier?") ist die modifizierte Fortführung der Steuerungsgruppe aus der ersten Prozessphase. Sie soll zusammen mit dem verfahrensbegleitenden Planungsbüro die Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs inhaltlich vorbereiten. Dazu soll über Leitplanken beraten werden, innerhalb derer die teilnehmenden Büros ihre Entwürfe entwickeln können. 

Dazu zählen u.a. die Beratung über Nutzungen (z.B. Mindestgrößen für Kleingartennutzung), Mobilitätskonzept oder Gutachten (z.B. Altlastenuntersuchungen), die noch erstellt werden müssen. Parallel finden Abstimmungstermine zu den benötigten Ausgleichsflächen für Biotop, Wiederaufforstung sowie Ersatzflächen für entfallende Kleingartenflächen statt. 

Als erste Leitplanke steht bereits per Beschluss am 26.11.2025 fest: „Der Wettbewerb muss Flächen für ein Freizeitcluster im Sinne einer Multisport-Kombihalle mit Eissport, Klettern, Bouldern, wie auch Paddle Tennis aufweisen.“ 








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