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Soziales / Behinderung

Lindaupass

Der Lindau-Pass bietet Lindauer Bürgerinnen und Bürgern mit finanziell geringem Einkommen die Möglichkeit, Leistungen städtischer Einrichtungen kostenlos oder zu ermäßigten Preisen in Anspruch zu nehmen.

Hierfür füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus.

Link: https://form.stadtlindau.de/formcycle/form/alias/1/lindaupass/

Obdachlosigkeit

Personen, die von Obdachlosigkeit bedroht oder bereits obdachlos sind (z.B. durch Kündigung, Androhung einer Zwangsräumung o.ä.) wird empfohlen, sich möglichst frühzeitig mit der Stadt Lindau (B) in Verbindung zu setzen.

Dort können Maßnahmen geprüft werden und die Stadtverwaltung kann Sie zusätzlich über die zur Verfügung stehenden Lösungsmöglichkeiten informieren. Entsprechendes gilt, wenn Sie aufgrund eines plötzlichen Ereignisses bereits obdachlos geworden sind.

Hinweis:

Eine Unterbringung durch die Gemeinde ist immer nur eine vorübergehende Maßnahme. Die Notunterkunft muss daher nur den Mindestanforderungen einer menschenwürdigen Unterbringung genügen. Nach ständiger Rechtsprechung müssen bei einer Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenfürsorge weitgehende Einschränkungen der Wohnansprüche hingenommen werden. Sie können keine "wohnungsmäßige Versorgung" verlangen. 

Für weitere Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro (Abteilung Obdachlosenwesen) unter der Telefonnummer

+49 8382-918-306 oder 382 zur Verfügung

Weitere Hilfestellungen

Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfe

Lindau – Landkreis Lindau
Wohnraumsicherung und -prävention
Beratung in kommunalen Notunterkünften; aufsuchende Beratung
Diakonie Allgäu e. V.
Steigstraße 36
88131 Lindau
Tel. 08382 6089574
ilka.thurau@diakonie-allgaeu.de
https://www.diakonie-allgaeu.de/

Wohnberechtigungsschein

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein ist ein vom Amt ausgestelltes Dokument. Man benötigt das Dokument, um eine staatliche geförderte Sozialwohnung mieten zu dürfen. Durch diesen Schein kann man sich auf Wohnungen bewerben, die mit dem Hinweis „WBS-Pflicht“, „WBS erforderlich“ oder ähnlichen Aussagen angeboten werden.

Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung u. a.) ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Mit diesem Dienst können Sie bei der Stadt Lindau (Bodensee) einen Wohnberechtigungsschein beantragen, wenn Sie aktuell in Lindau (Bodensee) gemeldet sind.

Hier finden Sie den Link zur Beantragung des Wohnberechtigungsscheins.

Es wird unterschieden zwischen dem allgemeinen und dem gezielten Wohnberechtigungsschein.

  • Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein kann sich der Wohnungssuchende in ganz Bayern um eine entsprechende geförderte (Sozial-) Mietwohnung bewerben. Im allgemeinen WBS sind der Umfang der Wohnberechtigung, insbesondere die Zahl der Haushaltsangehörigen und die angemessene Wohnungsgröße genau beschrieben.
  • Der gezielte Wohnberechtigungsschein wird nur für eine bestimmte Wohnung nach Abschluss eines Mietvertrages erteilt. Hierfür fällt eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.

Was sind die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein?

  • das Gesamteinkommen darf die geltenden WBS-Einkommensgrenze nicht überschreiten (§ 9 WoFG)
  • deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedstaates
  • Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von mindestens einem Jahr
  • Anerkannte Flüchtlinge benötigen keinen Aufenthaltstitel, müssen aber einen Anerkennungsbescheid vorlegen

Wohnberechtigungsschein - Einkommensgrenze: Was zählt zum Haushaltseinkommen?

  • Lohn oder Gehalt
  • Arbeitslosengeld
  • Bürgergeld
  • Grundsicherung zum Lebensunterhalt
  • Kurzarbeitergeld
  • BAföG und andere Hilfsgelder zur Berufsausbildung
  • Kapitalerträge
  • Einkünfte aus Selbständigkeit
  • Renten

Folgende Einkünfte zählen nicht mit:

  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Mutterschutzleistungen
  • Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder
  • Wohngeld
  • Leistungen aus Kranken-, Pflege- oder gesetzlichen Unfallversicherung
  • Ausbildungsvergütung eines zum Haushalt gehörenden Kindes

Sie wollen wissen welcher Stufe Sie mit Ihrem Gesamteinkommen zugeordnet werden?

Dann verwenden Sie den WBS-Rechner und nutzen schließend die unten stehende Tabelle:

 https://wbs-rechner.de/wohnberechtigungsschein#Rechner

Achtung: In der Tabelle ist das bereits bereinigte Gesamteinkommen (netto) dargestellt.

Welche Formulare sind nötig?

Folgende Unterlagen müssen Sie - soweit für Sie zutreffend - in der Regel vorlegen:

  • Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass etc.)
  • Einkommenserklärung der letzten zwölf Monate aller im Haushalt lebenden Personen mit entsprechenden Nachweisen wie Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Nachweise aus Kapitalvermögen, etc.
  • Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber, ausgefüllt und unterschrieben
  • Nachweis steuerfreier Einkünfte wie Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld
  • Nachweise über aktuelle Unterhaltszahlungen (behördlich festgestellt)
  • Nachweis über zukünftig zu leistende Unterhaltszahlungen (behördlich festgestellt)
  • Aufenthaltsbescheinigungen
  • Nachweis einer Schwangerschaft/Mutterpass
  • Schwerbehindertenausweis

Für weitere Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro (Abteilung Soziales) unter der Telefonnummer+49 8382-918-306 oder 382 zur Verfügung.

Sozialversicherungsausweis online

Sie können die Neuausstellung eines Sozialversicherungsausweises wegen Verlust / Zerstörung / Unbrauchbarkeit online beantragen.

Sozialversicherungsausweis online beantragen

Schwerbehindertenausweis online

Menschen mit Behinderung können einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB), Zuerkennung von Merkzeichen und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises auch bequem von zu Hause aus über das Internet stellen.

Schwerbehindertenausweis online beantragen