Märkte / Gaststätten / Veranstaltungen
Orientierungshilfe zur Planung einer Veranstaltung
Sie planen eine Veranstaltung in Lindau? Dann füllen Sie bitte ganz einfach und unverbindlich dieses Online-Formular aus, damit sich der richtige Ansprechpartner mit Ihnen in Verbindung setzen kann, um Sie bei den administrativen Angelegenheiten zu unterstützen.
Nachstehend finden Sie wichtige Informationen zu öffentlichen Veranstaltungen.
Alle öffentliche Veranstaltungen müssen angezeigt werden:
Was ist eine öffentliche Veranstaltung?
- eine Veranstaltung ohne namentliche Einladung und ohne ausgeschriebene Teilnehmerbegrenzung.
- ein Treffen zu dem jeder eingeladen ist. Beispiele sind Stadtfeste, Konzerte im Park oder Informationsabende in der Stadt.
- alles was öffentlich beworben wird z. B. Plakatierung und auch Vereinsfeiern.
Eine Genehmigung ist ebenso erforderlich, wenn Ihre Veranstaltung auf einer öffentlichen Verkehrsfläche, auf öffentlichen Grund oder Privatgrund der Stadt Lindau (Bodensee) stattfinden soll und der normale Gebrauch der Straße eingeschränkt wird. In der Regel geht es hierbei um private Veranstaltungen, die in Grünanlagen, Fußgängerzonen oder auf Gehwegen stattfinden.
Beispiele hierfür sind:
- Straßenfeste
- Festzüge und Umzüge
- Fahrzeugrennen, Rallyes
- Laufveranstaltungen oder Radsportveranstaltungen
Sind Sie unsicher, ob Ihre Veranstaltung angezeigt werden muss? Dann wenden Sie sich direkt an das Ordnungsamt der Stadt Lindau (Bodensee).
ACHTUNG! Wenn es sich um eine politische Versammlung handelt, wenden Sie sich bitte direkt an das Landratsamt Lindau (Bodensee), Fachbereich Sicherheitsrecht, Gewerberecht, Katastrophenschutz.
Lindauer Jahrmarkt
Der Jahrmarkt in Lindau mit Krämermarkt und Vergnügungspark findet in einzigartiger Kulisse auf der Insel statt.
Sie möchten sich als Aussteller auf dem Lindauer Jahrmarkt bewerben?
Bewerbungen sind ab Frühjahr 2025 möglich. An dieser Stelle werden wir Ihnen rechtzeitig den Link zu unserem Online-Antragsformular zur Verfügung stellen, damit Sie sich bequem und unkompliziert registrieren können.
Lindauer Wochenmarkt
Der Wochenmarkt auf der Lindauer Insel findet ganzjährig von 7.00 Uhr bis 13.30 Uhr vor der Inselhalle statt.
Leider gibt es momentan keine freien Standplätze, so dass eine Bewerbung derzeit nicht möglich ist. Schauen Sie gerne zu einem späteren Zeitpunkt nochmal vorbei.
Lindauer Abendmarkt
Der Abendmarkt in Lindau findet jährlich von Anfang April bis Ende September mittwochabends von 17.00 bis 21.30 Uhr vor einzigartiger Kulisse am Kleinen See statt.
Leider gibt es momentan keine freien Standplätze, so dass eine Bewerbung derzeit nicht möglich ist. Schauen Sie gerne zu einem späteren Zeitpunkt nochmal vorbei.
Lindauer Hafenweihnacht
Sie interessieren sich für einen Stand oder Standplatz auf der Lindauer Hafenweihnacht?
Die Bewerbungsfrist für eine Teilnahme an der Lindauer Hafenweihnacht 2024 ist vorbei.
Gerne können Sie sich im nächsten Jahr bewerben!
Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs nach § 12 GastG
Grundsätzlich bedarf der Verkauf von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle einer Erlaubnis nach § 2 GastG (=erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe).
Planen Sie jedoch aufgrund eines besonderen Anlasses (z.B. Vereins-, Stadt,- Musikfest etc.) das Gaststättengewerbe nur vorübergehend zu betreiben, kann der Betrieb von der zuständigen Behörde unter erleichterten Voraussetzungen nach § 12 GastG gestattet werden.
Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine nur zeitlich befristete Bewirtung anlässlich einer Veranstaltung handelt.
Die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes ist raum- und personenbezogen und kann daher nur für eine örtlich bestimmte Stelle bzw. für die verantwortliche Person erteilt werden.
Eine genauere Beschreibung finden Sie hier.
Veranstaltungsanzeige in einer Gaststätte
Sie planen, eine öffentliche Vergnügung in ihrer Gaststätte (z.B. Musikdarbietung, Faschingsball,…) zu veranstalten, so ist dies bei der Stadt Lindau (B) unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.
Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige.
Hier geht’s zum Antrag.
Erfolgt die Anzeige nicht fristgemäß, so bedarf die Veranstaltung der öffentlichen Vergnügung einer kostenpflichtigen Erlaubnis.
Veranstaltungserlaubnis
Neben der nicht fristgemäßen Anzeige bedarf es einer Erlaubnis, wenn es sich um eine motorsportliche Veranstaltung oder um eine Veranstaltung mit mehr als 1000 Besuchern handelt.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Überblick über weitere Dienstleistungen aller Lebenslagen
Einen Überblick über weitere Dienstleistungen aller Lebenslagen (analog sowie digital) finden Sie in unserer Rubrik “Dienstleistungen A-Z“.