Zuzug / Umzug
Elektronische Wohnsitzanmeldung - keine persönliche Vorsprache erforderlich
Wichtiger Hinweis: Um die elektronische Wohnsitzanmeldung vornehmen zu können benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung für Zuzug oder Umzug innerhalb Lindaus.
Wenn bei gemeinsamem Sorgerecht ein Elternteil mit den Kindern in eine andere Stadt zieht, benötigt er die Zustimmung des anderen Elternteils.
Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihrer Meldebehörde Ihre neue Wohnanschrift einfach online mitteilen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung. Auch die Aktualisierung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erfolgt über den Online-Dienst.
Wohnungsgeberbestätigungen
Anmeldung in Lindau
Wird eine Wohnung neu bezogen, besteht die Verpflichtung, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Der Wohnungsgeber hat bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen.
Hier können Sie den Online-Antrag Wohnungsgeberbestätigung - Anmeldung in Lindau ausfüllen.
Ummeldung innerhalb Lindau
Auch bei einem Umzug innerhalb einer Stadt oder Gemeinde muss man sich bei der zuständigen Meldebehörde ummelden. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Ummeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen.
Hier können Sie den Online-Antrag Wohnungsgeberbestätigung - Ummeldung in Lindau ausfüllen.
Überblick über weitere Dienstleistungen aller Lebenslagen
Einen Überblick über weitere Dienstleistungen aller Lebenslagen (analog sowie digital) finden Sie in unserer
Rubrik “Dienstleistungen A-Z“.