Zuzug / Umzug
Wichtige Information: Bei den unten aufgeführten Online-Services ist zusätzlich noch eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Voranmeldung eines Zuzuges mit integriertem Wohnungsgeberformular
Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anmelden.
Voraussetzungen: Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
Hier können Sie Ihren Zuzug zur Kommune voranmelden.
Link: https://serviceportal.komuna.net/lindau/zuzug/start
Wichtige Information: Bei diesem Online-Service ist zusätzlich noch eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Voranmeldung Nebenwohnung
Bei Bezug einer Wohnung sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anzumelden.
Voraussetzungen: Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
Hier können Sie Ihre Nebenwohnung anmelden.
Link: https://serviceportal.komuna.net/lindau/rsp/anmeldungnew/start
Wichtige Information: Bei diesem Online-Service ist zusätzlich noch eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Voranmeldung Änderung Wohnung / Hauptwohnung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben, wird im Melderecht zwischen Hauptwohnung und Nebenwohnung unterschieden. Wohnungen im Ausland bleiben bei der Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnung unberücksichtigt, auch wenn sie die objektiven Kriterien einer Hauptwohnung erfüllen würden.
Voraussetzungen: Sie haben mindestens zwei Wohnungen im Bundesgebiet.
Ausschlaggebende Kriterien für die Bestimmung einer Haupt- oder Nebenwohnung können sein: Alter, Familienstand, Arbeitsstelle, familiäre Bindungen, der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen.
Die endgültige Entscheidung wird durch die Meldebehörde getroffen, die gegebenenfalls die von Ihnen gemachten Angaben überprüft.
Hier können Sie die Änderung des Wohnsitzes durchführen.
Link: https://serviceportal.komuna.net/lindau/rsp/statuswechsel/start
Wichtige Information: Bei diesem Online-Service ist zusätzlich noch eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Voranmeldung Umzug
Bei Bezug einer Wohnung sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anzumelden.
Voraussetzungen: Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
Hier können Sie Ihren Wohnungswechsel innerhalb der Kommune voranmelden.
Link: https://serviceportal.komuna.net/lindau/umzug/start
Wichtige Information: Bei diesem Online-Service ist zusätzlich noch eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Wohnungsgeberbestätigung
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen.
Hier finden Sie das Formular zur Wohnungsgeberbestätigung.
Überblick über weitere Dienstleistungen aller Lebenslagen
Einen Überblick über weitere Dienstleistungen aller Lebenslagen (analog sowie digital) finden Sie in unserer Rubrik