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Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 15.11.2024

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Lindau (Bodensee)):
  • Antrag auf Erteilung einer Nutzungserlaubnis für städtische Grünflächen
    Nach § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen (Grünanlagensatzung) i.d.F. vom 03. Dezember 2021 der Stadt Lindau (B) ist die Nutzung öffentlicher Grün-, Park- und Spielflächen zu Zwecken, welche nicht unmittelbar der unentgeltlichen Erholung und Freizeitbeschäftigung der Allgemeinheit dient – insbesondere das Durchführen von Veranstaltungen oder anderen gewerblichen Aktivitäten aller Art – grundsätzlich ausgeschlossen. Nach § 3 der Grünanlagensatzung können auf Antrag Ausnahmen von den Vorschriften des vorbenannten § 2 zugelassen werden, soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Zulassung einer solchen Ausnahme bedarf einer Nutzungsvereinbarung mit der Stadt Lindau (B). Bitte füllen Sie hierzu das Online-Formular aus. Die Erlaubnis erfolgt mit Einverständnis der Stadtgärtnerei Lindau und wird ggf. mit Auflagen belegt.

Zuständig

Stadtgärtnerei »
Robert-Bosch-Straße 41
88131 Lindau (B)

Telefon:08382 9641-0
Fax:08382 9641-490
E-Mail