Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Redaktionell verantwortlich
Stand: 15.11.2024
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Lindau (Bodensee)):
- Antrag auf Erteilung einer Nutzungserlaubnis für städtische Grünflächen
Nach § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen (Grünanlagensatzung) i.d.F. vom 03. Dezember 2021 der Stadt Lindau (B) ist die Nutzung öffentlicher Grün-, Park- und Spielflächen zu Zwecken, welche nicht unmittelbar der unentgeltlichen Erholung und Freizeitbeschäftigung der Allgemeinheit dient – insbesondere das Durchführen von Veranstaltungen oder anderen gewerblichen Aktivitäten aller Art – grundsätzlich ausgeschlossen. Nach § 3 der Grünanlagensatzung können auf Antrag Ausnahmen von den Vorschriften des vorbenannten § 2 zugelassen werden, soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Zulassung einer solchen Ausnahme bedarf einer Nutzungsvereinbarung mit der Stadt Lindau (B). Bitte füllen Sie hierzu das Online-Formular aus. Die Erlaubnis erfolgt mit Einverständnis der Stadtgärtnerei Lindau und wird ggf. mit Auflagen belegt.