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18.11.2024

Winterdienst: Jetzt Vorkehrungen für sichere Straßen treffen

Räumen, Streuen und Sicherheitspflichten für Bürgerinnen und Bürger

Damit beim ersten Schneefall auf Lindaus Straßen ein reibungsloser und sicherer Ablauf möglich ist, müssen bereits jetzt einige Vorkehrungen getroffen werden. Winterdienst ist dabei eine Gemeinschaftsaufgabe von Stadt und Bürgerinnen und Bürgern.

Die Garten- und Tiefbaubetriebe (GTL) der Stadt Lindau haben bereits drei wichtige Vorkehrungen getroffen:

  1. Mit überarbeiteten Streckenplänen für Straßen, Radwegenetz sowie Schulwege, soll der Winterdienst die Räumprioritäten noch gezielter berücksichtigen. Damit auch die Nebenstraßen weiterhin befahrbar bleiben, setzen die GTL bei Starkschneefall zusätzliche Dienstleister zur Räumung ein.
  2. Mit gut gewarteten und angemessen ausgestatteten Winterdienstfahrzeugen haben sich die GTL auf den kommenden Winter vorbereitet und kann die wichtigen Verkehrsflächen von Schnee und Eis befreien.
  3. Mit Schneefräsen und zusätzlichen Lagerplätzen, die im Stadtgebiet verteilt sind, können eventuell anfallende Schneemassen gut verteilt und gelagert werden. So werden Fahrbahnen und Wegen freigehalten. Auf den Lagerplätzen kann der Schnee dann bis zum Frühjahr schmelzen.

„Der Winterdienst in Lindau ist aber auch eine Gemeinschaftsaufgabe von Stadt und Anliegern. Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger mithelfen, können wir gemeinsam für eine lückenlose Räumung wie zum Beispiel der Schulwege sorgen“, sagt Pius Hummler, Werkleiter der GTL. „Wir bitten Sie daher, dass Sie Ihren Pflichten gemäß Winterdienstordnung nachkommen und wir gemeinsam für sichere Verkehrsverhältnisse auf den Wegen und Fahrbahnen der Stadt sorgen. Schließlich möchten wir alle unverletzt durch den Winter kommen.“

Bepflanzungen zurückschneiden

Die GTL weisen darauf hin, dass Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Bepflanzungen, die in den Straßenraum, in Geh- oder Radweg ragen, zurückzuschneiden. An öffentlichen Verkehrsflächen muss der Luftraum über der Fahrbahn 4,50 Meter, an Gehwegen 2,50 Meter hoch von überhängenden Ästen freigehalten werden. Um Sichtbehinderungen ausschließen zu können, sind zudem an Straßeneinmündungen und Straßenkreuzungen alle sichtbehindernden Grünpflanzungen auf ca. 70 Zentimeter ab Fahrbahnoberkante zurückzuschneiden. Dies ist gerade vor dem Wintereinbruch sehr wichtig, um bei Schneefall Astbruch oder gefährliches Einknicken von Hecken in den Straßenraum vorzubeugen. Deshalb die Bitte an alle Grundstückseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter, die Bepflanzung auf ihrem Grundstück zu kontrollieren und eventuell zurückzuschneiden.

Verpflichtungen gemäß der Winterdienstordnung der Stadt Lindau

Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks, sind durch die Winterdienstordnung der Stadt Lindau zum Räumen und Streuen der an Ihr Grundstück angrenzenden Gehbahnen verpflichtet. Dabei umfasst die Räum- und Streupflicht alle öffentlichen Gehwege und Straßen, sofern diese nicht ausdrücklich von der Satzung ausgenommen wurden. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit dieser Verpflichtung ist erforderlich, um sich und andere auf glatten Flächen nicht zu gefährden und bei einem Schadensfall nicht zu haften.

Bitte räumen Sie vor der eigenen Haustür

Die Räumpflicht umfasst die an Ihr Grundstück angrenzende „Sicherungsfläche“. Die Sicherungsfläche ist eine Gehbahn von ein Meter Breite, welche von Schnee zu befreien und bei Bedarf mit nicht ätzenden Stoffen zu bestreuen ist. Es ist notwendig, dass dies zuverlässig passiert, damit insbesondere Fußgänger und Schulkinder gefahrenlos passieren können.

Bitte räumen Sie auch tagsüber und an Sonn- und Feiertagen

Die Sicherungsflächen sind werktags ab 7 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr zu räumen, bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte zu bestreuen und eventuell von Eis zu befreien. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist, laut §12 „Umfang der Sicherungspflicht“ der Winterdienstordnung.

Bitte lagern Sie den Schnee am richtigen Rand

Bitte räumen Sie den Schnee an den Gehwegrand zwischen Sicherungsfläche und Fahrbahn, damit das Tauwasser problemlos abfließen kann. Und bitte denken Sie daran, dass die GTL Platz für ihre Räumfahrzeuge benötigen.

Zusätzliche Informationen und die Winterdienstordnung in Ihrer gültigen Fassung stehen auf der GTL-Webseite. Bei weiteren Fragen zur eigenen Räumpflicht oder zur Durchführung des städtischen Räumdienstes, können Sie sich gerne an das Team der GTL wenden.

Kontakt

Presse & Kommunikation »
Bettina Wind
Bregenzer Straße 6
88131 Lindau (B)

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