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14.03.2025

Wiederaufforstung im Eichwaldquartier

Politische Entscheidung für eine gesamtheitliche Lösung notwendig

Im Rahmen des Bauvorhabens der Therme hat der Thermenbetreiber 2021 Rodungen auf der Fläche vornehmen lassen. Diese waren zum Zeitpunkt der Rodung nicht genehmigt. Im Nachgang konnte die Rodung im westlichen Teil genehmigt werden. Im östlichen Bereich konnten die Rodungen der Weiden-Sukzessionsflächen mit Hochstaudensäumen nicht nachträglich genehmigt werden. Sie müssen aus Gründen des Artenschutzes wieder aufgeforstet werden. Über die rechtlichen Vorgaben der Wiederaufforstung der illegal gerodeten Fläche bestehen unterschiedliche Auffassungen.

Deshalb hat der Bau- und Umweltausschuss (BUA) einen Prüfauftrag an das Bauamt vergeben, das Thema der Wiederaufforstung der teilweise nicht genehmigten Rodung fachlich zu beleuchten. In der Steuerungsgruppe des Eichwaldquartier-Prozesses wurde einstimmig über das Vorgehen entschieden: Es sollte ein gemeinsames Gespräch mit den für die Wiederaufforstung und Naturschutz zuständigen Behörden geben, der Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Lindau (UNB) und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kempten (AELF).  

Konstruktives Gespräch mit den Fachbehörden

Die Steuerungsgruppe hat beschlossen, dass am Gespräch mit der UNB und dem AELF Vertreter des Bauamts, der Vorhabenträger sowie eine Vertreterin des BUA und eine politische Vertreterin aus der Steuerungsgruppe teilnehmen sollen. Moderiert und protokolliert wurde der Termin durch externe Begleitung.

Im öffentlichen Bau- und Umweltausschuss am Donnerstag, 13. März, hat das Bauamt berichtet, dass das Gespräch konstruktiv verlief und es allen Teilnehmenden gezeigt hat, dass die offenen Fragen nur in ihrer Gesamtheit gelöst werden können. Einzelne Aspekte herausgelöst zu diskutieren, ist hingegen nicht zielführend. Die Ausgleichsfläche muss in räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Ursprungsfläche stehen. Das ist in diesem Fall von den Tierarten und deren Bedürfnissen abhängig sowie von der räumlichen Nähe zur jeweiligen Fläche, damit die Populationen wandern können.

Gesamtökologische Betrachtung ist sinnvoll

Bei der Fläche handelt es sich um eine Bahnfläche. Diese wurde, nachdem sie nicht mehr genutzt wurde, zu einer kiesigen und rohbodenarmen Pionierfläche mit verschiedenen Sukzessionszuständen und teilweise Stauwasser. Damit ist sie in ihrer Gesamtheit naturschutzfachlich wertvoll. Dabei können keine einzelnen Arten hervorgehoben werden. Somit ist eine gesamtökologische Betrachtung sinnvoll. Grundsätzlich können Pionierstandorte an anderer Stelle hergestellt werden. Was genau „sinnvoll“ für die Gesamtfläche sein kann, ist von der Entwicklung der Fläche abhängig.

Die Beteiligten kamen zu dem Ergebnis, dass für eine gesamtheitliche Lösung die politische Einigung und Entscheidung die zwingend notwendige Voraussetzung ist. Die Situation im Eichwaldquartier zeigt sich komplex und kontrovers. Gemeinsam können jedoch Lösungswege gefunden werden. Diese soll nun im Laufe des Prozesses erfolgen.

Der vom BUA beschlossene Befriedungsprozess sieht als nächstes einen moderierten Austausch zwischen Vorhabenträger, Kleingarten-Vertreter sowie betroffenen, ausgelosten Anwohner und der Steuerungsgruppe vor. Im Anschluss gibt es eine Stakeholder-Anhörung und eine schriftliche Befragung vor, um alle Interessen zu berücksichtigen. Auf Basis der gesammelten Informationen erstellt das Bauamt ein Strukturkonzept, über dessen Varianten der Stadtrat politisch entscheidet, bevor ein städtebaulicher Wettbewerb und das Bauleitplanverfahren folgen.

Mehr Infos auf der Eichwaldquartier-Webseite

Das Protokoll des Gesprächs mit den Fachbehörden, weitere Informationen und ein FAQ zur Entwicklung im Eichwaldquartier finden Interessierte auf der Webseite zum Eichwaldquartier.

Kontakt

Presse & Kommunikation »
Bettina Wind
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88131 Lindau (B)

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