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05.07.2023

Pressemitteilung: Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01.03.2023 eine rückwirkende Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von derzeit 405 v.H. auf 437 v.H. auf den 01.01.2023 beschlossen.

Die letzte Erhöhung des Hebesatzes geht auf das Jahr 2010 zurück. Seitdem war der Hebesatz unverändert.

Dementsprechende schriftliche Änderungsbescheide werden demnächst an alle Steuerpflichtigen erteilt.

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Bettina Wind
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