Faktencheck zum Haushalt 2024
Reaktion der Stadt Lindau auf die Vorwürfe zum Haushalt 2024
In einer gemeinsamen Pressemitteilung haben Vertreterinnen und Vertreter der Stadtratsfraktionen CSU, Junge Aktive (JA), Freie Bürgerschaft (FB) und Freie Wähler (FW) vergangene Woche unter anderem die Behauptungen aufgestellt, der Lindauer Haushalt sei nicht gedeckt und Verkaufserlöse für Grundstücke würden dem Verwaltungshaushalt zugeführt werden, um die laufenden Kosten zu begleichen. Das ist falsch. Daher sollen die entstandenen Fragen nachstehend in einem Faktencheck aufgeklärt werden.
Ist der Haushalt, den der Stadtrat im Dezember 2023 verabschiedet hat, gedeckt?
In ihrer Pressemitteilung schreiben die Stadtratsfraktionen der CSU, JA, FB und FW: „Trotz einer eindeutigen Entscheidung gegen den Verkauf einer millionenschweren Immobilie, die bereits als Haushaltseinnahme eingeplant war, wurde der städtische Haushalt 2024 daraufhin dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt, obwohl dieser keine finanzielle Deckung mehr aufwies.“
Das ist falsch. Der Haushalt ist finanziell gedeckt. Die Kämmerei hat im Haushalt 2024 mit Grundstückserlösen gerechnet. Der Verkaufserlös für zwei Objekte, deren Verkauf der Stadtrat grundsätzlich anstrebt, wurde mit insgesamt 800.000 Euro geplant. Das entspricht einem sehr konservativen Ansatz. Innerhalb des Stadtrats gibt es unterschiedliche Meinungen, wie eine Immobilie veräußert werden soll. Deshalb soll in einer der nächsten Stadtratssitzungen entschieden werden, wie es mit dem Verkauf weiter gehen soll. Der Haushalt ist jedoch unabhängig vom Ausgang dieser Diskussion finanziell gedeckt, da vorsichtshalber eine relativ niedrige Summe als Verkaufserlös eingeplant wurde.
Werden Einnahmen von Verkaufserlösen im städtischen Haushalt zur Finanzierung von Verwaltungskosten eingeplant?
In ihrer Pressemitteilung schreiben CSU, JA, FB und FW, dass im aktuellen Haushalt „Einnahmen von Verkaufserlösen zur Finanzierung der Verwaltungskosten eingeplant“ seien: „Dies bedeutet: Die Stadt verkauft Grund und Boden zur Finanzierung der laufenden Kosten. Dadurch sind Investitionen nicht mehr möglich.“
Das ist falsch. Die Erlöse aus Grundstücksverkäufen dienen nicht dem Verwaltungshaushalt, sondern ausschließlich dem Vermögenshaushalt, so gibt es das Haushaltsrecht vor. Es gibt auch keine Finanzierungslücke: Der Verwaltungshaushalt ist gedeckt, er erwirtschaftet sogar eine Zuführung in Höhe von rund 381.000 Euro an den Vermögenshaushalt. Das bedeutet, diese Mittel können aus dem Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt zugeführt werden.
Die Junge Aktive schreibt in ihrem Beitrag in der Bürgerzeitung, dass vom Vermögenshaushalt 4,6 Millionen Euro an den Verwaltungshaushalt zugeführt werden. Stimmt das?
Nein. Die Kämmerei kann den genannten Betrag bislang nicht nachvollziehen. Es kann sich hier allenfalls um den Anteil des Effekts des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) handeln, der Bestandteil der allgemeinen Rücklage ist. Die im Haushalt veranschlagte Rücklagenentnahme von 8,3 Millionen Euro, einschließlich der genannten 4,6 Millionen Euro, dient ausschließlich der Deckung von Investitionen des Vermögenshaushalts.
Der FAG-Effekt kurz erklärt: 2022 hatte die Stadt Lindau eine hohe Steuer- und Umlagekraft. Das heißt, es wurden höhere Einnahmen erzielt als erwartet, nämlich insgesamt 5 Millionen Euro mehr. Höhere Einnahmen bedeuten, dass die Stadt Lindau zwei Jahre später, eine geringere Schlüsselzuweisung vom Land erhält und eine höhere Kreisumlage zahlen muss. Im Zuge der Jahresrechnung 2022 wurde beschlossen, diesen Haushaltsüberschuss der allgemeinen Rücklage zuzuführen, um spätere Defizite auszugleichen. In 2024 kommt die Belastung auf die Stadt zu, insbesondere durch geringere Schlüsselzuweisungen und eine höhere Kreisumlage. Der Ausgleich erfolgt über eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage, einschließlich des Haushaltsüberschusses aus 2022. Diese vorrausschauende Praxis wird in vielen Kommunen so gehandhabt. Das heißt: Die Stadt Lindau hat 2024 eine Rücklagenentnahme von 8,3 Millionen Euro geplant, hier enthalten sind die 4,6 Millionen Euro aus 2022, so wie es der Finanzausschuss 2022 gemeinsam beschlossen hat, um diesen Finanzausgleichseffekt kompensieren zu können. Die gesamt geplante Rücklagenentnahme dient damit ausschließlich der Deckung von Investitionen im Vermögenshaushalt.
Im September hat die CSU-Fraktion einen Antrag gestellt, um künftig sämtliche Grundstückserlöse, welche die Stadt in Zukunft erzielen wird, zweckgebunden für die Realisierung und den Bau der Mittelschule Lindau verwendet werden, bis deren Finanzierung gesichert ist. Warum wurde dieser Antrag abgelehnt?
Im kommunalen Haushaltsrecht gilt das Gesamtdeckungsprinzip. Veräußerungen des Anlagevermögens sind allgemeine Deckungsmittel des Vermögenshaushaltes, eine Zweckbindung kann nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass mögliche Verkaufserlöse nicht einem Projekt zugeführt werden können. Die Stadt ist stets verpflichtet ihren (finanziellen) Verpflichtungen insgesamt nachzukommen.
Stimmt es, dass die Mittelschule im Haushalt nicht berücksichtigt wurde?
Nein. Die Mittelschule ist mit rund 4 Millionen Euro im Haushalt enthalten. Zunächst sollen nur 0,7 Millionen Euro für weitere Planungen freigegeben werden, die weiteren 3,3 Millionen Euro sind gesperrt, bis klar ist, ob und wie der Neubau finanziert werden kann. Damit soll vermieden werden, dass Steuergelder vergeblich ausgegeben werden.