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10.11.2021

Pressemitteilung Corona-Regeln für städtische Sitzungen und Ausschüsse

Aufgrund der Corona-Situation in der Stadt Lindau (Bodensee) und dem Landkreis Lindau (Bodensee) sind wir angehalten, Besucherinnen und Besucher bei Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse der Stadt Lindau (Bodensee) nur unter Einhaltung der 3G-Regeln Zutritt zu gewähren. Vor dem Einlass zu den Sitzungen erfolgt hierbei eine Überprüfung. Damit Ihnen der Eintritt gewährt wird, müssen Sie einen der folgenden Nachweise vorlegen können: 

Getestet:

Ein Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.

Eine Übersicht über die Testmöglichkeiten in der Stadt Lindau (Bodensee) finden Sie wie folgt: https://www.lindau.de/schnelltestangebote/

Genesen:

a) Die Infektion liegt länger als sechs Monate zurück:

  •  Vorlage des positiven PCR-Tests mit Datum (= Zeitpunkt der Infektion) und
  • Vorlage der Dokumentation einer Impfung nach sechs Monaten = Impfausweis ("Impfpass") oder Impfbescheinigung

b) Die Infektion erfolgte innerhalb der letzten sechs Monate:

  • Vorlage eines positiven PCR-Tests mit Datum und
  •  Vorlage eines negativen Tests nach Entisolierung

Oder: Bescheid des Gesundheitsamts zur Anordnung der Isolation und negativer Test nach Entisolierung

Geimpft:

14 Tage nach Verabreichung aller notwendigen COVID-19-Impfstoffdosen.

Wir bitten Sie zudem, während dem Aufenthalt in den Gebäuden und im Sitzungssaal eine FFP2-Maske zu tragen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Kontakt

Presse & Kommunikation »
Bregenzer Straße 6
88131 Lindau (B)

Telefon:08382 918-102
Telefon:08382 918-104
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