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Ausweis / Reisepass

Wichtiger Hinweis zum Kinderreisepass

Ab dem 1. Januar 2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter.

Haben Sie Ihren PIN-Brief für die Online-Ausweisfunktion noch? Falls nicht, finden Sie nähere Infos zur Bestellung des PIN-Rücksetzbriefes auf dieser Seite.

Personalausweis: Auskunft über Bearbeitungsstand

Der Antragsteller wird informiert, sobald der Ausweis bei der Personalausweisbehörde zur Abholung bereit liegt. Hier können Sie sich online informieren, ob der beantragte Personalausweis fertig ist bzw. über den aktuellen Bearbeitungsstand.

Hinweis: Nachdem im Rahmen der Abholung der Erhalt des PIN-Briefs zu erklären ist, sollte zunächst der Erhalt des PIN-Briefs abgewartet werden.

Hier können Sie den aktuellen Status Ihres beantragten Ausweisdokumentes abfragen.

Link: https://serviceportal.komuna.net/lindau/papass/start

Reisepass: Auskunft über Bearbeitungsstand

Der Antragsteller wird von der Passbehörde informiert, sobald der Reisepass dort zur Abholung bereit liegt.

Hier können Sie sich online informieren, ob der beantragte Reisepass fertig ist bzw. über den aktuellen Bearbeitungsstand.

Hier können Sie den aktuellen Status Ihres beantragten Ausweisdokumentes abfragen.

Link: https://serviceportal.komuna.net/lindau/papass/start

Verlusterklärung eines Dokumentes

Wichtige Information: Bei den unten aufgeführten Online-Services ist zusätzlich noch eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Kinderreisepass

Ist der deutsche Kinderreisepass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen.

Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personaldokumentes bei der Meldebehörde anzuzeigen. Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.

Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Personalausweis

Personalausweis weg? Sperren Sie zuerst die Online-Ausweisfunktion.
Ist Ihr Personalausweis weg, sollten Sie den Verlust zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich melden und die Online-Ausweisfunktion sperren lassen. Informationen zur Sperrung ihres Personalausweises finden sie hier.

Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie, nachdem Sie die Online-Ausweisfunktion gesperrt haben, dann den Verlust anzeigen.
Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personaldokumentes bei der Meldebehörde anzuzeigen. Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.

Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen. 

Reisepass

Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen.

Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personaldokumentes bei der Meldebehörde anzuzeigen. Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.

Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Überblick über weitere Dienstleistungen aller Lebenslagen

Einen Überblick über weitere Dienstleistungen aller Lebenslagen (analog sowie digital) finden Sie in unserer Rubrik

«Was erledige ich wo?«